Ich war bereits Leser*in der öffentlichen Bücherei Lans, muss ich nun etwas tun?
Solltest du keine E-Mail vom Lanner Kulturdreh erhalten haben, bitte über [email protected] mit uns Kontakt aufnehmen. Eine Verlängerung ist ganz einfach. Du erhältst ein Formular, die Daten werden aktualisiert und mit der Einzahlung der Jahres-Nutzungsgebühr stehen dir wieder alle Angebote zur Verfügung.
Ich möchte mir gerne Bücher aus der Bücherei Lans entlehnen, wie geht das?
Werde Leser*in der Bücherei Lans, dann stehen dir alle Angebote der Bücherei offen. Es ist ein jährlicher Nutzungsbeitrag zu entrichten: Familie 30 €, Alleinerzieher*in 15 €, Erwachsene 20 €, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind frei.
Ich möchte Leser*in der Bücherei Lans werden, wo kann ich mich anmelden?
Wir freuen uns auf dich! Bitte über [email protected] mit uns Kontakt aufnehmen oder direkt in der Bücherei zur Öffnungszeit bei uns vorbeischauen.
Ich habe noch entlehnte Bücher zu Hause, wann kann ich diese zurückgeben?
Du kannst diese gerne zur Öffnungszeit der Bücherei jeweils Donnerstag 16.30 – 18.30 Uhr, und Dienstag 07:45 - 09:00 Uhr zurückgeben. Wir sind froh, wenn du sie zurück bringst. Es entstehen dir keine extra Gebühren.
Ich habe Bücher, die ich der Bücherei schenken möchte, wollt ihr diese überhaupt?
Die Bücherei hat ein gewisses Anschaffungskonzept. Bücher, die diesem entsprechen und in einem sehr guten Zustand sind, nehmen wir gerne an. Für andere Bücher planen wir einen offenen Bücherschrank, wo Bücher einfach aufgelegt bzw. mitgenommen werden können. Weitere Infos hierzu folgen.
Wie lange kann ich ein Buch ausleihen? Kann man die Ausleihe verlängern?
Alle Medien können vier Wochen entliehen werden. Die Ausleihe kann zwei Mal verlängert werden.
Ich bin registrierte Leser*in der Bücherei und manchmal außerhalb der Öffnungszeiten der Bücherei im Lanner Treff. Kann ich entliehene Bücher einfach wieder in das Bücherregal im Lanner Treff stellen?
Nein, bitte stelle entliehene Bücher nicht wieder ins Regal. In unserem EDV-System bleibt es als verliehen vermerkt und wir finden es dann u.U. nicht mehr, um es „zurückzubuchen“.
Meine Kinder sind - über die Volksschule - in der Schulbücherei als Leser*innen registriert. Brauchen sie nun einen weiteren Leseausweis von der Öffentlichen Bücherei?
Nein. Die Leser*innen der Schulbücherei und der öffentlichen Bücherei Lans sind zu einem Bestand zusammengeführt. Ebenso gibt es nur noch einen gemeinsamen Medienbestand.